Kurzus nemzetközi vendég- és részidős hallgatóknak

Kar
Állam- és Jogtudományi Kar
Szervezet
ÁJTK Idegennyelvi Oktatásszervezési Központ
Kód
JNX_ERASMUS:V17
Cím
Grundkurs Staatsrecht I
Tervezett félév
Mindkét
Meghirdetve
2024/25/1
ECTS
5
Nyelv
de
Tantárgy tartalma
Titel Grundkurs Staatsrecht I mit besonderem Schwerpunkt auf dem Verfassungsvergleich Lehrbeauftragter Michael Wilding, MSc., DAAD-Fachlektor für deutsches Recht wilding.berlin@gmail.com Kurz deskription Das deutsche Recht gehört zum römisch-germanischen Rechtskreis. Die zu diesem Rechtskreis gehörenden Rechtsordnungen zeichnen sich durch ihre Systematik aus. Vorherrschend sind rationales, abstraktes und begriffliches Denken. Neben dem Privatrecht ist das öffentliche Recht als Teil der Rechtsordnung ebenfalls von diesem Denken geprägt. Das öffentliche Recht deckt ein breites Spektrum von Angelegenheiten ab. Über die nationale Ebene hinaus umfasst es auch das Völkerrecht und das Europarecht, das einen supranationalen Charakter hat. Auf nationaler Ebene gehören zum einen das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsverfahrensrecht zum öffentlichen Recht, ebenso wie alle Prozessordnungen. Zum anderen gehört das Verfassungsrecht zum öffentlichen Recht. Das Verfassungsrecht gliedert sich in das Staatsorganisationsrecht, das die Organisation, Zusammensetzung und Zuständigkeiten der obersten Staatsorgane regelt, die Grundrechte, die Rechte beim Schutz vor staatlichen Eingriffen in die individuellen Freiheitsrechte ebenso wie Teilhabe- und Leistungsrechte bieten, sowie das Staatskirchenrecht, das die Rechtsstellung der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften regelt. Der Kurs wird sich in rechtsvergleichender Perspektive dem Staatsorganisationsrecht widmen. Hierbei wird zunächst eine Einordnung des deutschen Grundgesetzes hinsichtlich des Inhalts, der Länge, der Änderungsfestigkeit vorgenommen. Es wird auf die Frage des Erlasses einer Verfassung ebenso eingegangen wie auf Fragen, die sich aus der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ergeben. Im Anschluss werden die Verfassungsorgane mit ihren Aufgaben vorgestellt und diese mit verschiedenen Organen anderer Verfassungen verglichen. Im Rahmen der Darstellung wird auch auf Fragen des Wahlrechts eingegangen. Die Gesetzgebungskompetenzen des Grundgesetzes werden dargestellt, ebenso der nach dem Grundgesetz vorgesehene Aufbau der Verwaltung. Nachdem unter den Verfassungsorganen das Bundesverfassungsgericht bereits vorgestellt worden ist, wird ein Schwerpunkt auf der vergleichenden Analyse der Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht liegen. Hauptziele des Kurses sind: die Studierenden mit den Grundzügen des deutschen Staatsorganisationsrecht aus einer vergleichenden Perspektive vertraut zu machen, den Studierenden allgemeine Verfahrensstrukturen vor einem Verfassungsgericht zu vermitteln, die Studierenden in die Lage zu versetzen, (kleine) Fälle im Staatsorganisationsrecht selbständig zu lösen. Kursablauf Der Kurs besteht aus 4 Themenbereichen. Teil 1: Einleitung – Abgrenzung, Verfassungstypen, Geschichte des Verfassungsrechts Teil 2: Verfassungsorgane des Grundgesetzes in vergleichender Perspektive Test 1 Teil 3: Gesetzgebungskompetenzen Teil 4: Das Bundesverfassungsgericht und die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in vergleichender Perspektive Test 2 Eine genaue Beschreibung der Inhalte der einzelnen Unterrichtseinheiten wird den Studierenden am Beginn des Semesters zur Verfügung gestellt. Kursablauf Zu jeder Unterrichtseinheit wird ein Präsentation erstellt, die den Studierenden zur Verfügung gestellt wird. Ebenso werden alle weiteren benötigten Materialien zur Verfügung gestellt. Prüfung Test 1: nach der 7. Woche, 0 bis 100 Punkte 40 % der Gesamtnote. Test 2: am Ended es Kurses, 0 bis 100 Punkte 40 % der Gesamtnote. Aktivität 1: mündliche Präsentation, Datum nach Wahl der Studierenden, ab 3. Woche, 0 bis 10 Punkte 10 % der Gesamtnote. Aktivität 2: 4 Hausaufgaben, Ergebnisse der Hausaufgaben zusammen 10% der Gesamtnote. Hinweise zu den einzelen Teilen der Gesamtnote: Test 1 und Test 2: Test 1 wird im Unterricht unter Aufsicht geschrieben. Die Dauer des Tests beträgt zwei Stunden. Test 1 besteht aus zwei Teilen: einer kleinen Falllösung und 15 Multiple-Choice-Fragen. Alle notwendigen Materialien werden zur Verfügung gestellt. Ein Wörterbuch (nicht elektronisch) darf benutzt werden. Wichtig: keine Spickzettel im Wörterbuch, diese werden vor der Benutzung kontrolliert. Bewertungskriterien für die Falllösung sind die sachliche Korrektheit der Lösung und die korrekte Darstellung des Lösungsweges. Test 2 wird im Unterricht unter Aufsicht geschrieben. Die Dauer des Tests beträgt zwei Stunden. In dieser Zeit sollen die Studierenden 15 Multiple-Choice-Fragen beantworten und zwei kleine Fälle lösen. Alle notwendigen Materialien werden zur Verfügung gestellt. Ein Wörterbuch (nicht elektronisch) darf benutzt werden. Wichtig: keine Spickzettel im Wörterbuch, diese werden vor der Benutzung kontrolliert. Bewertungskriterien für die Falllösung sind die sachliche Korrektheit der Lösung und die korrekte Darstellung des Lösungsweges. Aktivität 1 - Hausaufgaben: Die vier (4) Hausaufgaben sind eine Kombination aus der Anwendung des im Unterricht Gelernten und der Entwicklung und Vorbereitung neuer Inhalte für den Kurs. Die Hausaufgaben werden elektronisch zur Verfügung gestellt. In den meisten Wochen sollte die Kombination aus Hausaufgaben und Kurslektüre durchschnittlich 5 Stunden außerhalb der Unterrichtszeit in Anspruch nehmen. Die Hausaufgaben müssen von den Studierenden bis zum angegebenen Abgabetermin abgegeben werden. Alle Hausaufgaben werden korrigiert und mit Anmerkungen versehen. Sie werden eine Woche nach dem Abgabetermin zurückgegeben. Die Benotung ist eine Möglichkeit, Feedback zu geben. Aktivität 2 – Mündliche Präsentation: Um die mündlichen Präsentationsfähigkeiten zu trainieren, wird jeder Studirende eine 10-minütige Präsentation vorbereiten. Diese Präsentation behandelt ein vorgegebenes Thema. Die Präsentationen werden zu 4 Hauptthemen angeboten. Die Studierenden sollen die rechtliche Situation in Deutschland mit der rechtlichen Situation in Ungarn bzw. Einem Land Ihrer Wahl vergleichen. Für die Auswahl gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Zusätzlich zur mündlichen Präsentation müssen die Studierenden eine PowerPoint- oder Prezi-Präsentation (oder eine andere Art von Präsentation) vorbereiten. Diese dient zur Unterstützung des mündlichen Vortrags. Dabei sollte sowohl auf die Struktur als auch auf den Inhalt geachtet werden. Zu diesem Zweck werden Arbeitsblätter bereitgestellt. Für die Vorbereitung haben die Studierenden zwei Wochen Zeit.

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