Kurzus nemzetközi vendég- és részidős hallgatóknak

Kar
Állam- és Jogtudományi Kar
Szervezet
ÁJTK Idegennyelvi Oktatásszervezési Központ
Kód
JNX_ERASMUS:V19
Cím
Grundkurs Bürgerliches Recht I
Tervezett félév
Mindkét
Meghirdetve
2024/25/1
ECTS
5
Nyelv
de
Tantárgy tartalma
Titel Grundkurs Bürgerliches Recht I mit besonderem Schwerpunkt auf der Rechtsgeschäftslehre Lehrbeauftragter Michael Wilding, MSc., DAAD-Fachlektor für deutsches Recht wilding.berlin@gmail.com Kurz deskription Das Privatrecht ist das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Personen (natürlichen und juristischen) regelt, die rechtlich - nicht unbedingt auch wirtschaftlich - gleichgestellt sind. Das Privatrecht wird zunächst in das allgemeine Privatrecht (auch Zivilrecht von lat. ius civile) und das besondere Privatrecht (z.B. Handelsrecht) unterteilt. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden die wesentlichen Institutionen des Privatrechts nahe zu bringen. Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht wird das wesentliche Gesetzbuch des allgemeinen Privatrechts in Deutschland, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Grundlage der Erläuterungen sein. Die Studierenden erhalten einen Überblick über den Aufbau und die Hintergründe dieser Struktur und beschäftigen sich mit Fragen der Rechtsfähigkeit, der Vertragsfähigkeit und der Rechtsgeschäftslehre. Den Grundlagen der Willenserklärung und des Vertrages wird eine besondere Stellung eingeräumt und diese werden auch mit Bezügen zu anderen Rechtsordnungen dargestellt. So wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, das erworbene Wissen selbständig auf unbekannte Regelungen anzuwenden. Durch die intensive Beschäftigung mit dem Thema werden die Studierenden in die Lage versetzt, mögliche Vor- und Nachteile verschiedener Regelungen zu erkennen. Die Auseinandersetzung mit der Durchführung, Unwirksamkeit und Beendigung von Rechtsgeschäften schafft die Voraussetzung für die Auseinandersetzung mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten im Rahmen neuer Zivilgesetzbücher. Durch die Einbeziehung kleinerer Fälle können die Studierenden eigene Lösungen entwickeln und diese in Diskussionen mit anderen Studierenden vertreten. Hauptziele des Kurses sind die Teilnehmer mit einigen Aspekten und Institutionen des deutschen Zivilrechts und dessen Grundlagen vertraut zu machen die Teilnehmer mit verschiedenen Konzepten, insbesondere im Bereich des Vertragsrechts, vertraut zu machen den Teilnehmern Kenntnisse über verschiedene Lösungen zu vermitteln den Teilnehmern die Fähigkeit zu vermitteln, zivilrechtliche Probleme zu diskutieren Kursablauf Der Kurs besteht aus 5 Themenbereichen. Teil 1: Allgemeine Einführung Teil 2: Grundlegende Konzepte Teil 3: Der Vertrag Test 1 Teil 4: Unwirksamkeit, Erfüllung, Rücktritt, Widerruf und Schadenersatz Teil 5: Gläubiger- und Schuldnerwechsel Test 2 Eine genaue Beschreibung der Inhalte der einzelnen Unterrichtseinheiten wird den Studierenden am Beginn des Semesters zur Verfügung gestellt. Kursablauf Zu jeder Unterrichtseinheit wird ein Präsentation erstellt, die den Studierenden zur Verfügung gestellt wird. Ebenso werden alle weiteren benötigten Materialien zur Verfügung gestellt. Prüfung Test 1: nach der 7. Woche, 0 bis 100 Punkte 40 % der Gesamtnote. Test 2: am Ended es Kurses, 0 bis 100 Punkte 40 % der Gesamtnote. Aktivität 1: mündliche Präsentation, Datum nach Wahl der Studierenden, ab 3. Woche, 0 bis 10 Punkte 10 % der Gesamtnote. Aktivität 2: 4 Hausaufgaben, Ergebnisse der Hausaufgaben zusammen 10% der Gesamtnote. Hinweise zu den einzelen Teilen der Gesamtnote: Test 1 und Test 2: Test 1 wird im Unterricht unter Aufsicht geschrieben. Die Dauer des Tests beträgt zwei Stunden. Test 1 besteht aus zwei Teilen: einer kleinen Falllösung und 15 Multiple-Choice-Fragen. Alle notwendigen Materialien werden zur Verfügung gestellt. Ein Wörterbuch (nicht elektronisch) darf benutzt werden. Wichtig: keine Spickzettel im Wörterbuch, diese werden vor der Benutzung kontrolliert. Bewertungskriterien für die Falllösung sind die sachliche Korrektheit der Lösung und die korrekte Darstellung des Lösungsweges. Test 2 wird im Unterricht unter Aufsicht geschrieben. Die Dauer des Tests beträgt zwei Stunden. In dieser Zeit sollen die Studierenden 15 Multiple-Choice-Fragen beantworten und zwei kleine Fälle lösen. Alle notwendigen Materialien werden zur Verfügung gestellt. Ein Wörterbuch (nicht elektronisch) darf benutzt werden. Wichtig: keine Spickzettel im Wörterbuch, diese werden vor der Benutzung kontrolliert. Bewertungskriterien für die Falllösung sind die sachliche Korrektheit der Lösung und die korrekte Darstellung des Lösungsweges. Aktivität 1 - Hausaufgaben: Die vier (4) Hausaufgaben sind eine Kombination aus der Anwendung des im Unterricht Gelernten und der Entwicklung und Vorbereitung neuer Inhalte für den Kurs. Die Hausaufgaben werden elektronisch zur Verfügung gestellt. In den meisten Wochen sollte die Kombination aus Hausaufgaben und Kurslektüre durchschnittlich 5 Stunden außerhalb der Unterrichtszeit in Anspruch nehmen. Die Hausaufgaben müssen von den Studierenden bis zum angegebenen Abgabetermin abgegeben werden. Alle Hausaufgaben werden korrigiert und mit Anmerkungen versehen. Sie werden eine Woche nach dem Abgabetermin zurückgegeben. Die Benotung ist eine Möglichkeit, Feedback zu geben. Aktivität 2 – Mündliche Präsentation: Um die mündlichen Präsentationsfähigkeiten zu trainieren, wird jeder Studirende eine 10-minütige Präsentation vorbereiten. Diese Präsentation behandelt ein vorgegebenes Thema. Die Präsentationen werden zu 4 Hauptthemen angeboten. Die Studierenden sollen die rechtliche Situation in Deutschland mit der rechtlichen Situation in Ungarn bzw. Einem Land Ihrer Wahl vergleichen. Für die Auswahl gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Zusätzlich zur mündlichen Präsentation müssen die Studierenden eine PowerPoint- oder Prezi-Präsentation (oder eine andere Art von Präsentation) vorbereiten. Diese dient zur Unterstützung des mündlichen Vortrags. Dabei sollte sowohl auf die Struktur als auch auf den Inhalt geachtet werden. Zu diesem Zweck werden Arbeitsblätter bereitgestellt. Für die Vorbereitung haben die Studierenden zwei Wochen Zeit.

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